19. Bundeshauptversammlung - Berlin, 23. - 24. Mai 1998 Antrag Nr. 7 Seite: 2 Zusätzliche Informationen und Fakten: Ungefährlichkeit des Radfahrens. Todesfälle pro 1 Millionen Stunden Verkehrsteilnahme in Australien (Radf./Autoinsassen/Fußg./Motorradf.): Gesamt: 0.41 / 0.46 / 0.80 / 7.66. Todesfälle nur durch Kopfverletzungen: 0.19 / 0.17 / 0.34 / 2.9 Radfahrer brauchen also weniger Angst vor Kopfverletzungen zu haben als Fußgänger und müssen sich daher nicht mehr schützen als Fußgänger (und Autofahrer). Abschreckung durch Helmwerbung. Schon die seit einiger Zeit auch in Deutschland übliche Werbung für Radhelme kann offensichtlich massiv vom Radfahren abschrecken. So nahm in Neuseeland die Zahl der beobachteten Radfahrer in einer Phase starker Helmwerbung von September 1989 bis September 1992 langsam um ca. 19% ab. Gleichzeitig stieg die Helmtragequote dort bei Grundschulkindern von 46,2% auf 83,5%, bei Jugendlichen von 23,4% auf 62,4% und bei Erwachsenen von 21,1% auf 39,1% (Scuffham et al, 1997). Auswirkung einer Helmpflicht. Eine Helmpflicht reduziert die Zahl der Radfahrer nochmal drastischer, als durch Helmwerbung alleine erreichbar ist. In den beiden Staaten Victoria und New South Wales ging die Zahl der Radfahrer durch eine Helmpflicht um ca. 36% zurück. Ein vormals vorhandener Trend zum Fahrrad wurde dabei radikal umgekehrt. Nähere Untersuchungen zeigen, daß deutlich mehr Menschen das Radfahren ganz aufgaben, als neue Helmträger hinzukamen. Besonders bei Kindern änderten sich die Absolutzahlen der Helmträger kaum, während die Absolutzahlen der unbehelmten Kinder radikal einbrachen (D.L. Robinson, 1996). Helmpflichtgefahr für Deutschland Die schwedische Regierung hat bereits angekündigt, eine Helmpflicht einzuführen, sobald die freiwillige Helmtragequote den Bereich von 50%-60% erreicht. Diese Zahl ist für Kinder bis 5 in Deutschland bereits seit einigen Jahren Realität (Radmarkt 1/97). Der soziale Zwang zum Helm steigt in Deutschland zunehmend; schon bieten Unfallversicherungen wie die Volksfürsorge bei Kindern 10% mehr Leistung, wenn bei Fahrradunfällen ein Schutzhelm getragen wurde (Stand August 1997). Auch der ADFC muß sich in der Öffentlichkeit für seine Haltung gegen eine Helmpflicht zunehmend rechtfertigen. Risikofaktor Helm - mit Helm gefährlicher als ohne? Nicht erst seit dem Nachweis durch Scuffham, 1997, daß Radhelme bei schweren Kopfverletzungen keinerlei Schutzwirkung zeigen, werden Zweifel am Sinn von Radhelmen und älterer, die Schutzwirkung von bejahende Studien, wie Thompson et al, 1989 laut. Zusätzlich überwiegen die gesundheitlichen Vorteile durch das Radfahren die Risiken schätzungsweise um den Faktor 20:1 (Hillman, 1993), d.h. wenn nur 5% aller Radfahrer das Radfahren wegen des Drucks zum Helm aufgeben, ist der Verlust für die Gesundheit aller nicht mehr aufzuholen. Weiterhin scheinen Helmträger deutlich häufiger zu verunglücken, als nach der Helmtragequote zu erwarten wäre. So betrug der Anteil der Helmträger bei der Seattle-Studie (Thompson et al, 1989) an den verletzt ins Krankenhaus eingelieferten Radfahrern 17%, während die Helmtragequote in der Bevölkerung gerade mal 3% war (DiGuisseppi, 1989). Obwohl dieses Ergebnis regelmäßig in verschiedenen Radhelmstudien auftritt und die Vermutung nahelegt, daß ein Radhelm für den einzelnen Radfahrer mehr schadet als nützt, wurde es bis heute aus ungenannten Gründen weitgehend ignoriert. DiGuiseppi, Rivara, Koepsell, Polissar, Bicycle Helmet Use by Children, JAMA 262:2256-2261, 1989. M. Hillman, Cycle Helmets the case for and against, Policy Studies Institute, London, 1993. Dorothy L. Robinson, Cycle helmet laws - facts, figures and consequences, Skript zum Vortrag auf der International Bicycle Conference, Vela Australis, Freemantle, 1996. Paul A. Scuffham, John D. Langley, Trends in cycle injury in new zealand under voluntary helmet use, Accid. Anal. and Prev., Vol. 29, No. 1, pp. 1-9, 1997. Robert S. Thompson, Frederick P. Rivara, Diane C. Thompson, A case-control study of the effectivness of bicycle safety helmets, N. Engl. J. Med., 320:1361-67, 1989 |
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Kommentar vom Antragsteller (Stephan Wellstein) |